Die neue Adresse entscheidet.
Informiere deinen bisherigen Anbieter möglichst früh über den Umzug und lasse prüfen, ob die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnort erbracht werden kann. Davon hängt ab, wie es mit deinem bestehenden Vertrag weitergeht.
Verfügbar oder nicht verfügbar?
Vertrag zieht mit.
Kann dein Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort erbringen, besteht allein durch den Umzug grundsätzlich kein Sonderkündigungsrecht. Vertragslaufzeit und Vertragsinhalte werden dadurch nicht automatisch neu gestartet.
Kündigung wird möglich.
Kann die vereinbarte Telekommunikationsleistung am neuen Wohnsitz nicht erbracht werden, besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Ein Umzug allein beendet den Internetvertrag nicht. Kläre deshalb zuerst die konkrete Versorgung an deiner neuen Adresse.
Vier Schritte reichen für den Überblick.
Anbieter informieren.
Teile Umzugstermin und neue Adresse frühzeitig mit.
Leistung prüfen lassen.
Entscheidend ist nicht irgendeine Versorgung, sondern die vertraglich vereinbarte Leistung.
Umzug oder Kündigung klären.
Je nach Verfügbarkeit wird der Vertrag fortgeführt oder das Sonderkündigungsrecht relevant.
Termin bestätigen.
Halte vereinbarte Umschalt-, Installations- oder Kündigungstermine nachvollziehbar fest.
Bundesnetzagentur: „Anbieterwechsel und Umzug“ sowie Verbraucherzentrale: „Umzug: Die Rechte der Telefon- und Internetkunden“. Die Hinweise ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Welcher Anschluss passt zu deinem Alltag?
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