Erst Vertrag klären. Dann Strom beziehen.
Ein Stromvertrag endet durch den Wohnungswechsel nicht automatisch. Kläre deshalb frühzeitig mit deinem bisherigen Lieferanten, ob und wie der Vertrag am neuen Wohnort weitergeführt oder beendet wird.
Schnell im System. Nicht automatisch schneller aus dem Vertrag.
Wechsel binnen 24 Stunden.
Seit dem 6. Juni 2025 wird der technische Stromlieferantenwechsel an Werktagen grundsätzlich binnen 24 Stunden abgewickelt.
Fristen bleiben bestehen.
Der schnellere technische Prozess verkürzt nicht automatisch die Kündigungsfristen oder Laufzeiten deines bestehenden Vertrags.
Der neue Vertrag sollte vor der ersten Stromentnahme stehen.
Ein Stromlieferantenwechsel kann nicht rückwirkend vorgenommen werden. Wird in einer neu bezogenen Wohnung Strom entnommen, ohne dass zuvor ein anderer Liefervertrag abgeschlossen wurde, entsteht grundsätzlich zunächst ein Vertrag in der Grundversorgung.
Warte mit der Klärung des Stromvertrags nicht bis einige Tage nach dem Einzug. Ein späterer Anbieterwechsel wirkt nur für die Zukunft.
Zwei Nummern verdienen besondere Aufmerksamkeit.
Verbrauch festhalten.
Dokumentiere den Zählerstand beim Auszug und beim Einzug möglichst eindeutig und bewahre einen nachvollziehbaren Nachweis auf.
Richtigen Zähler zuordnen.
Prüfe die Zählernummer selbst und übernimm sie nicht ungeprüft von Vormietern oder anderen Unterlagen.
Bundesnetzagentur: „Lieferantenwechsel“ und „Kündigung“ sowie Verbraucherzentrale: „Was passiert beim Umzug mit Stromvertrag oder Gasvertrag?“. Die Hinweise ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Wie viel Strom brauchst du in der neuen Wohnung?
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