Zwei Wochen nach dem Einzug.
Nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz muss sich, wer eine Wohnung bezieht, grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden.
Diese Unterlagen solltest du im Blick haben.
Ausweisdokument.
Das Bundesmeldegesetz sieht für die Anmeldung unter anderem Personalausweis, vorläufigen Personalausweis, Pass oder ein entsprechendes Passersatzpapier vor.
Bestätigung des Wohnungsgebers.
Der Wohnungsgeber muss beim Meldevorgang mitwirken und den Einzug nach den gesetzlichen Vorgaben bestätigen.
Was dort bestätigt wird.
Die Kerndaten.
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers.
- Einzugsdatum.
- Anschrift der Wohnung.
- Namen der meldepflichtigen Personen.
Erhältst du die notwendige Bestätigung nicht rechtzeitig oder wird sie verweigert, sieht § 19 BMG vor, dass die Meldebehörde darüber unverzüglich informiert wird.
Die Meldebehörde ist nicht die einzige Adresse.
Prüfe anschließend, welche Vertragspartner und Stellen deine neue Anschrift ebenfalls benötigen. Dazu können je nach persönlicher Situation zum Beispiel Versicherungen, Banken, Arbeitgeber und andere laufende Verträge gehören.
Bundesmeldegesetz: insbesondere § 17 Anmeldung und Abmeldung, § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers und § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht. Die Hinweise ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Ummelden abhaken. Rest des Umzugs im Blick behalten.
Die EINZUGKLAR Checkliste bringt Verträge, Wohnungsübergabe, Umzugstag und die Aufgaben danach in die richtige Reihenfolge.
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